1) Jeder Anleger,
a) der sich verpflich¬tet sich, mindestens 200.000 EUR zu investieren,
b) der in Textform in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist;
c) dessen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgeselschaft bewertet, ohne von der Angabe auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU genannten Anlage verfügt,
d) bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragten Vertriebspartnerunter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition ausreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
e) dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft in Textform bestätigt, dass sie die unter Buchstabe c genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Buchstabe d genannten Voraussetzungen gegeben sind,
2) Ein in § 37 Absatz 1 KAGB genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter dier AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
3) Jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen EUR in ein Investmentvermögen zu investieren;
4) Jeder Anleger in der Rechtsform
a) einer Anstalt des öffentlichen Rechts;
b) einer Stiftung des öffentlichen Rechts; oder
c) einer Gesellschaft, an der der Bund oder das Land mehrheitlich beteiligt ist, vorausgesetzt, dass der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.